Jeder Unternehmer muss nach den geltenden Bestimmungen für sein Unternehmen (DGUV Vorschrift 2) Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte bestellen. Wir bieten Ihnen mit unseren Arbeitsschutzexperten die vollumfängliche Betreuung Ihres Betriebes an.
Konkret unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen, führen Begehungen in Ihrem Betrieb durch und arbeiten eng mit Ihren Sicherheitsbeauftragten zusammen. Neben den regelmäßigen Sitzungen des Arbeitsschutzauschusses (ASA), stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Synergien mit unseren ergänzenden Angeboten schaffen für Sie als Unternehmer ein solides Arbeitsschutzsystem.
Die ganzheitliche Betrachtung der individuellen Situation vor Ort in Ihrem Betrieb mit dem Arbeitsmediziner und der Fachkraft für Arbeitssicherheit erlaubt eine zuverlässige Analyse.